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Viele Informationen die Sie hier finden, sind unsere Internet – Recherchen.

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FAQ Suchergebnisse

    Algemeine Fragen


  1. Kann ich ein Otto-Normalverbraucher Ihre Komplettanlage selbst montieren?
  2. Ich möchte eine individuelle Sat - Zusammenstellung, wie gehe ich vor
  3. Interneteinkaufen,- was soll ich beachten ?
  4. Ich habe auf Ihrer Seite ein Fehler entdekt !
  5. Ich wohne in der nahe Ihrer Filiale, kann ich meine Bestellung selbst abholen?
  6. Ich habe Ihnen Geld überwiesen, 5 Tage schon rum, Wahre nicht da, Was tun ?
  7. KABEL oder Satellit ?
  8. Warum muss ich ein Kundenkonto eröffnen ?
  9. Ich kann mich nicht einloggen - warum ?
  10. Wie bestelle ich ?
  11. Ich habe Angst vor einer Onlinebestellung - was nun ?
  12. Warum soll ich meine Telefonnummer im Kundenkonto angeben ?


  13. Ihr gutes Recht


  14. Das Recht auf freien Empfang
  15. Darf mein Vermieter die Montage einer Sat - Anlage verweigern ?
  16. Mein Vermieter droht mit Konsequenzen, was soll ich ihm schreiben ?
  17. Der Mieter will eine Parabol-Antenne installieren.
  18. Der Mieter will eine eigene Parabol-Antenne. Es ist aber schon eine "Gemeinschaftsschüssel" da.
  19. Der Mieter will eine Sat-Schüssel. Im Haus ist weder ein Kabelanschluss noch eine Gemeinschafts-Parabol-Antenne vorhanden.
  20. Besonderheiten für Eigentumswohnungen
  21. BGH: Ausländer dürfen trotz Kabelanschluss Antenne installieren

Algemeine Fragen


  • Kann ich ein Otto-Normalverbraucher Ihre Komplettanlage selbst montieren?
    Wir sind davon fest überzeugt ! Schließlich Geld soll gespart werden.
    Hier sind unsere Leistungen auf ein Blick :

    • Receiver voreingestellt/programmiert (Astra + Hotbird + Sirius + Amos)
    • Alle Kanäle sortiert
    • Bei Multifeedanlagen : Diseq - Einstellungen gesetzt wie folgt:
      • A - Astra
      • B - Hotbird
      • C - Sirius
      • D - Amos
    • Bevor Ihre Anlage unser Haus verläßt, wird diese überprüft!
    • Alle Kabelln sind vorbereitet und montiert.
    • Kostenloser Support für unsere Kunden !
    • Vormontierte Multifeedanlagen (Astra + Hotbird + Sirius + Amos)
    • Stammkundschaft Rabatt

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  • Ich möchte eine individuelle Sat - Zusammenstellung, wie gehe ich vor

    Es gibt verschiedene Wege zu Ihrem Ziel :

    Alle Ihre Anfragen werden möglichst schnell bearbeitet. Keine Anfrage bleibt offen ! Wir sprechen russisch, deutsch und gebrochen englisch :).
    P.S. Fragen kostet nichts.

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  • Interneteinkaufen,- was soll ich beachten ?

    10 Tipps von sellworld.de für sicheres Online Shopping geben.

    Versandkosten Berücksichtigen Sie die Versandkosten bei Ihrer Bestellung. Bei manchen Artikeln sind diese nicht zu unterschätzen. Aber Vorsicht: Nicht jeder Online-Shop, der versandkostenfrei liefert, ist auch der günstigste!

    Kontakt Vergewissern Sie sich vor der Bestellung, daß auf der Website eine vollständige Kontaktadresse mit Telefonnummer angegeben ist, damit Sie mit dem Händler bei Probleme unverzüglich in Kontakt treten können.

    Kreditkarten Geben Sie Ihre Kreditkartendaten nur online ein, wenn die Verbindung mit SSL geschützt ist. Wir empfehlen Ihnen, dies nur bei 128-Bit SSL-Verbindungen zu tun. Kredikartenbesitzer können bis zu 30 Tage nach dem Erhalt der Rechnung reklamieren, in diesem Fall werden Fehlbuchungen von der Kreditkartenfirma gedeckt

    AGBs Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen vorhanden sein und klar formuliert werden.

    Datenschutz Seriöse Anbieter informieren über ihre Datenschutzbestimmungen. Diese sollten ausschliessen, dass Ihre persönlichen Angaben für Werbezwecke verwendet oder an Dritte weitergegeben werden.

    Zahlung Gute Online-Shops bieten die Möglichkeit, auf Rechnung zu bestellen. So können Sie die Ware in aller Ruhe prüfen und müssen nicht Ihrem Geld hinterher rennen, falls falsch oder überhaupt nicht geliefert wird.

    Internet-Auftritt Achten Sie auf einen seriösen, professionellen Internet-Auftritt. Bei amateurhaft zusammengestellten Angeboten mit ungenauen Produktabbildungen oder "toten" Links sollten Sie weiterklicken - es gibt genügend Anbiter, die es besser machen.

    Service Beziehen Sie Kundensupport, Garantiebedingungen und Serviceleistungen (z.B. Vorort-Austausch) in Ihre Kaufentscheidung mit ein.

    Preisvergleich Erst vergleichen, dann kaufen: Greifen Sie nicht gleich beim erstbesten Shop zu, sondern informieren Sie sich mit Hilfe redaktioneller Shop-Verzeichnisse und interaktiver Preisvergleiche über seriöse und preisgünstige Shopping-Angebote.

    Bestellbestätigung In der Regel erhalten Sie nach Absendung Ihrer Bestellung eine Bestätigungs-eMail. Diese sollten Sie unbedingt sorgfältig lesen und ausdrucken.

    Haben Sie alle diese Punkte beachtet, sollte bei Ihrer Shoppingtour im Internet eigentlich nichts mehr schief gehen.

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  • Ich habe auf Ihrer Seite ein Fehler entdekt !

    Wir bemühen uns natürlich keine Fehler zu machen, aber wenn es so weit ist, würden wir uns freuen, von Ihnen eine Meldung zu bekommen. Nur mit Ihrer Hilfe können wir unsere Seite noch attraktiver und kundenfreundlicher machen. Vorschläge, konstruktive Kritik sind herzlich willkommen.

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  • Ich wohne in der nahe Ihrer Filiale, kann ich meine Bestellung selbst abholen?

    Prinzipiell Ja. Setzen Sie sich bitte erst mit jeweiliger Filiale in Verbindung. Falls Ihre Sendung dort bearbeitet wurde, steht Ihnen nichts im Wege !

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  • Ich habe Ihnen Geld überwiesen, 5 Tage schon rum, Wahre nicht da, Was tun ?

    Falls Sie Ihre Bestellung schnell haben wollen, empfehle ich Ihnen die per Nachnahme zu bestellen, dies ist etwas teuerer, dafür müssen Sie nicht um Ihr Geld bangen. Wenn Sie Ihr Geld überwiesen haben, ist etwas Geduld angesagt. Rechnen Sie damit, dass

    • ihr Geld nicht am selben Tag an uns Überwiesen wurde, dies kann je nach dem bis zu 4 Tagen dauern
    • auf unseres Konto das Geld erst am nachmittag gutgeschrieben wird. Aus diesem Grund können wir Ihre Sendung nur am nächsten Tag zur Post bringen.
    • Lieferung von Sperrgut bei der Deutsche Post etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt.
    Dies sind keine Regeln, in Ausnahmefälen können aber zutreffen. Wir informieren Sie jeder Zeit über Zustand Ihre Lieferung, da wir selbst daran Interessiert sind, dass unsere Kunden zufrieden sind.

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  • KABEL oder Satellit ?
    Angesichts der Unsicherheit über das zukünftige Digitalsystem bleibt Ihnen als Kunden vorläufig nur die Wahl des richtigen Übertragungssystems, Kabel oder Satellit. Häufig wird aus reiner Bequemlichkeit das Kabel der Telekom gewählt. Davon einmal abgesehen, daß dieses schon an seiner analogen Kapazitätsgrenze angelangt ist, stehen hier auch für digitale Programmpakete nur beschränkt Kanäle zur Verfügung. Nur ein Beispiel: Im Hyperband, das dem Digitalfernsehen vorbehalten sein soll, sind in dem angesprochenen Abkommen von den 13 Digitalkanälen, die rund 120 Programmplätze ermöglichen, bereits 13 an Kirch und Bertelsmann vergeben worden. Um den dürftigen Rest mögen sich die anderen Anbieter balgen, Engpässe sind schon wieder vorauszusehen.
    Auf dem Astra-Satellitensystem stehen jedoch allein 300 digitale Programmplätze zur Verfügung und mit nur geringem Mehraufwand haben Sie die Möglichkeit, auch andere Satelliten, etwa Eutelsat Hotbird, zu empfangen.

    Dazu kommen die höheren Kosten des Kabels gegenüber dem Satellitenempfang.

    Zwar müssen Sie durch Kauf von Satellitenschüssel, Verkabelung und Satellitenreceiver zunächst Investitionen tätigen. Diese betragen bei Eigenbau ca. 500 € und bei Installation durch Fachhandwerker rund 1200 €. Demgegenüber ist jedoch das Kabel durch die monatlichen Gebühren auf lange Sicht viel teurer. Bei durchschnittlich 25 € sind dies ca. 310 € im Jahr und in nur 5 Jahren bereits 1550 € je Teilnehmer. So schnell kann sich Satellitenempfang bezahlt machen. Selbst wenn in einem Haushalt mehrere voneinander unabhängige Fernseher über Satellit versorgt werden müßten, ändert sich hieran nicht viel. Angesichts von Receiverpreisen ab ca. 200 € ist auch die Versorgung des Kinderzimmers (preiswerter Receiver) und des Videorecorders (z.B. mit etwas teurerem Twin-Receiver mit zwei unabhängigen TV-Ausgängen) durchaus noch im Rahmen dieser Kalkulation möglich. Allenfalls dauert die Amortisation 1-2 Jahre länger. Der limitierende Faktor einer Satelliten-ZF-Verteilung ist, wie später genauer ausgeführt wird, weniger die anzuschließende Teilnehmerzahl, sondern die Kabellänge.

    Da das digitale Fernsehen sicherlich während der Nutzungszeit einer neuinstallierten Sat-Anlage Fuß fassen wird, sollten Sie dieEmpfangstechnik möglichst von vornherein darauf auslegen.

    Bei weiteren Investitionen sollten Sie Vorsicht walten lassen.

    Denn Hand aufs Herz: Eigentlich reichen die mittlerweile nahezu 30 frei empfangbaren und analogen Programme auf Astra doch völlig aus. Digitale Angebote müßten da schon erheblich mehr bieten bevor man Geld investiert.

    Bleibt nur die Frage wie Sie das vielfältige Angebot der Satellitensysteme nutzen können.

    Die gängigste und vielseitigste Möglichkeit ist die der Sat-ZF Verteilung.

    Diese Technik sollten Sie, falls es möglich ist, immer vorziehen.

    Vom Kabel zur Schüssel
    Der Umstieg ist leichter als man denkt

    Viele Zuschauer, die derzeit noch am Kabel hängen, aber mit dem Gedanken spielen, in die von der Telecom und den Landesmedienanstalten unabhängige Welt des Satellitenfernsehens umzusteigen, scheuen die Kosten und den Aufwand , den eine Umstellung nach sich zieht.
    Daß der Satellitenempfang kostengünstiger als das Kabel ist, haben wir schon an anderer Stelle in diesem Hobbytip nachgewiesen, aber auch die Mühen des Umbaus halten sich durch neue pfiffige Ideen einiger Hersteller in Grenzen, und dies gilt auch für Mehrteilnehmer-Anlagen.

    Nun, der Einzelempfänger kauft sich eine Schüssel mit LNB. Sie sollten bei Neuinstallationen gleich einen Universal-LNB kaufen, mit dem Sie später auch die digitalen Programme empfangen können. Da die Anlagen in der Regel länger als zehn Jahre halten, brauchen Sie dann nicht mehr aufs Dach. Das Kabel verlegen Sie entweder entlang der Regenwasserabflußrohre, durch ein schon vorhandenes Leerrohr oder einen stillgelegten Kamin bis zum Fernseher, schließen den Receiver an, und geniessen das reiche Programmangebot. Aus Sicherheitsgründen sollten Sie die Erdung der Antenne nicht vergessen.

    Die Kosten für die gesamte Installation, einschließlich Schüssel, liegen im Eigenbau bei etwa 200 € pro Teilnehmer und dürften sich so recht schnell amortisieren, während der Kabelanschluß unersättlich Dauerkosten verursacht.

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  • Warum muss ich ein Kundenkonto eröffnen ?
    Um bei Wanner Media - www.wanner-media.com bestellen zu können ist es notwendig ein Kundenkonto zu eröffnen. In diesem Kundenkonto wird Ihre Adresse gespeichert. Diese wird dann automatisch mit Ihrer Bestellung verknüft und im Bestellvorgang benutzt. Außerdem können Sie dort weitere fünf Adressen ( Adressbuch ) anlegen und diese ebenfals zum bestellen benutzen. Dabei haben Sie die Möglichkeit diese Adressen als abweichende Lieferadresse auszuwählen. Alle Daten werden nicht an dritte verkauf bzw. weiter gegeben. Die Daten werden nur zur Newsletterwerbung ( falls von Ihnen gewünscht ) und zur Zusendung eines Kataloges mit unseren Produkten benutzt.

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  • Ich kann mich nicht einloggen - warum ?

    Hier gibt es mehere Möglichkeiten. Ihr Account wurde von uns wegen fehlender bzw. falscher Daten gelöscht. In diesem Fall müssen Sie ein neues Kundenkonto anlegen. Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben können Sie es sich auch zuschicken lassen.

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  • Wie bestelle ich ?

    Wenn Sie sich ein Produkt aus unserem Katalog ausgewählt haben, können Sie diesen in Ihren Warenkorb -> Kasse legen. Möchten Sie nun dieses Produkt erwerben klicken Sie auf Kasse. Sie werden nun gebeten sich einzuloggen. Bitte geben Sie hier Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein. Danach kommen Sie zur ersten Shopbestellseite. Bitte wählen Sie dort Ihre Versandart aus. Achten Sie bitte darauf - der Versand ins Ausland erfolgt nur gegen Vorkasse. Bestätigen Sie Ihre Auswahl und danach gelangen Sie zur zweiten Bestellseite. Dort geben Sie bitte Ihre Zahlungsart an und nbenutzen bitte im Falle einer Premiere Bestellung das Feld danach. Bestätigen Sie bitte die AGB und klicken dann auf weiter. Sie bekommen danach noch einmal alles angezeigt und nach einen weiteren Klick ist Ihre Bestellung bei uns angekommen.

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  • Ich habe Angst vor einer Onlinebestellung - was nun ?

    Dieses Problem ist uns bekannt. Sie haben Angst uns Ihre Daten zu geben und Sie sind sich unsicher zu bestellen. Kein Problem rufen Sie uns unter 05973-714597 an und bestellen Sie telefonisch. Unser freundlicher Kundenservice berät Sie auch gerne am Telefon.

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  • Warum soll ich meine Telefonnummer im Kundenkonto angeben ?

    Diese Frage ist leicht zu beantworten. Sollte es probleme mit Ihrer Bestellung geben, werden wir Sie sofort zurück rufen um das Problem zu lösen.

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  • Ihr gutes Recht



  • Das Recht auf freien Empfang

    Grundsätzlich herrscht in Deutschland das Recht auf freien Rundfunkempfang. Mieter benötigen zur Montage einer Schüssel jedoch die Einwilligung des Hausbesitzers. Manchmal wollen sture Vermieter, Mitbewohner oder die Eigentümerversammlung Satellitenschüsseln verbieten - vor allem, wenn es im Haus schon Kabelanschluß gibt.
    Es gibt in diesem Fall Auswege: Man kann eine getarnte Schüssel benutzen (die nicht als solche zu erkennen ist) oder die Schüssel ohne feste Verschraubung aufstellen (z. B. auf dem Balkon), wodurch sie ebensowenig genehmigungspflichtig ist wie ein Liegestuhl oder Sonnenschirm.

    Am besten ist es jedoch, im persönlichen Gespräch einen Kompromiß zu finden. Meist herrscht ein großes Wissensdefizit im Hinblick auf den Satelliten-Direktempfang. Viele Vermieter haben vor Jahren in ihrem Haus Kabelanschluß installiert und die weitere Entwicklung verschlafen. Sie wissen noch gar nicht, daß das Kabel komplett digitalisiert werden soll, was in jedem Fall neue Kosten mit sich bringt (Anschaffung von Kabel-Settop-Boxen oder neuen Fernsehgeräten). Überzeugen Sie doch Ihren Vermieter, daß es langfristig billiger wäre, das Geld gleich in eine hauseigene Satelliten-Verteilanlage zu investieren. Die zentrale Anlage kann man unauffällig montieren und die einzelnen Mieter brauchen keine Schüsseln an Balkon oder Fassade mehr. Zudem entfallen dann die Kabelgebühren, die im digitalen Kabelnetz sicher noch weiter steigen werden.
    Auch eine Einzelanlage kann man mit etwas gutem Willen so montieren, daß sie die Fassade nicht beeinträchtigt.

    Wenn Sie Ihren Vermieter nicht umstimmen können, wenn er also weder eine eigene Anlage installiert noch Ihre Einzellösung genehmigt, und wenn die "unsichtbare" Montage aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich ist, steht Ihnen noch der Rechtsweg offen. Nach aktueller Rechtsprechung hat der Mieter alle Trümpfe in der Hand. Er muß nur gut begründen können, warum er nicht mit dem Angebot des Kabelanschlusses zufrieden ist. Das kann ein Interesse an Fremdsprachen sein, ein beruflich begründetes Interesse an bestimmten Sendern, oder man erklärt den Satellitenempfang als solchen zum persönlichen Hobby. In Einzelfall entscheidet dann freilich der Richter, ob er von dem Bedürfnis überzeugt ist.
    Weitere Hoffnung geht von einer EU-Richtlinie aus, nach der die Migliedsstaaten angehalten sind, durch gesetzliche Regelungen den freien Wettbewerb zwischen Kabel- und Satellitenempfang sicherzustellen. Dazu gehört, daß jeder Endverbraucher sich frei für einen Empfangsweg entscheiden kann, daß also niemandem mehr durch Mietverträge oder andere Auflagen das Kabelfernsehen aufgezwungen werden darf.
    Quelle : www.beitinger.de

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  • Darf mein Vermieter die Montage einer Sat - Anlage verweigern ?


    Das Landgericht Hamburg hat erneut bestätigt, dass Mieter auch ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters berechtigt sind, eine mobile Parabolantenne auf dem Balkon aufzustellen – Gleiches gilt auch für die Terrasse (Urteil vom 19.12.2002, Az. 307 S 132/02). Voraussetzung ist, dass das bloße Aufstellen oder Festklemmen nicht mit einem Eingriff auf die Gebäudesubstanz durch Bohren und Ähnliches verbunden ist.
    Wie die Juristin Eve Raatschen in einem Artikel in der „tageszeitung“ (19.03.2003) erläutert, ist auch das Grundsatzpapier der EU-Kommission ein „Lichtblick für alle Schüsselfreunde“. Die Kommission hatte in einer Mitteilung vor zwei Jahren darauf hingewiesen, dass jeder EU-Bürger das Recht habe, die von ihm gewünschten Fernsehprogramme zu empfangen und damit auch ein Recht auf eine Parabolantenne bestehe.
    Die Juristin geht davon aus, dass eine konsequente Umsetzung dieser Position zu einer erweiterten Zulässigkeit von Parabolantennen führen wird.

    Quelle : Sesa-Astra
    Rechtsbuch Download

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  • Mein Vermieter droht mit Konsequenzen, was soll ich ihm schreiben ?

    Mieteradresse:

    Name

    Strasse

    PLZ Stadt



    Vermieteradresse:

    Name

    Strasse

    PLZ Stadt

    Betreff: Ihr Schreiben vom: (Datum + Nummer/Zeichen)

    Sehr geehrte/r Frau/Herr Name

    Zu Ihrem Schreiben läst sich folgendes sagen:

    Die von mir auf dem Balkon angebrachte SAT-Empfangsanlage erfüllt alle im Gerichtsurteil Urteil vom 19.12.2002, Az. 307 S 132/02 genannten Vorraussetzungen.

    Somit bedarf die Anbringung keine ausdrückliche Genehmigung des Vermieters.

    Mit freundlichen Grüßen

    Name Unterschrift Datum


    Das können Sie natürlich auch noch dazu einheften.

    Satellitenschüssel auf Balkon grundsätzlich erlaubt (Berlin/Hamburg)
    Mieter dürfen eine Satellitenschüssel auf dem Balkon auch ohne Einwilligung des Vermieters installieren. Voraussetzung ist, dass die mobile Parabolantenne die Hausfassade nicht unverhältnismäßig optisch beeinträchtigt, teilt der Deutsche Mieterbund in Berlin unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichtes Hamburg (Az.: 307 S 132/02) mit. Auch dürfe die Mietsache nicht beschädigt oder gefährdet werden.
    Im entschiedenen Fall hatte der Mieter die Parabolantenne mit einem einfachen Schraubverschluss am Balkongitter befestigt und zur Vermeidung von Beschädigungen des Gitters mit Gummipuffern ausgestattet. Nach den Feststellungen des Gerichts ist durch diese Installation der Parabolantenne ausgeschlossen, dass es zu einer Substanzverletzung der Mietsache kommt oder dass unverhältnismäßige optische Beeinträchtigungen der Hausfassade eintreten. In diesem Fall sei die Installation der Satellitenschüssel erlaubt.
    Das Gericht betonte außerdem, dass es nicht darauf ankommt, ob der Vermieter der Anbringung der Parabolantenne zugestimmt hat oder nicht. Soweit im Mietvertrag entsprechende Vorbehalte oder Klauseln vereinbart seien, könnten diese nur für die feste Installation von Parabolantennen gelten, die zu einem tatsächlichen Eingriff in die Gebäudesubstanz führen.

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  • Der Mieter will eine Parabol-Antenne installieren.

    Auch hier gilt: Generell ist es dem Mieter zuzumuten, sich an das Kabel anzuschließen, so daß grundsätzlich zunächst einmal kein Anspruch auf eine eigene Satellitenschüssel besteht. Dies gilt lt. dem Bundesverfassungsgericht (WM 93, S. 299) auch dann, wenn über die Sat-Schüssel mehr Programme zu empfangen sind als über das Kabel. Dieses 5 Jahre alte Urteil ist aber nicht mehr völlig unumstritten. Es wurde zu einem Zeitpunkt gefällt, als das Programmangebot über Satellit nicht wesentlich breiter war, als über das Kabel. Schon ein Jahr später hat das LG Nürnberg (WM 94, S. 60) anders entschieden. Die Anzeichen sprechen dafür, daß u.U. auch das Bundesverfassungsgericht demnächst evtl. diese Entscheidung revidieren könnte.

    Schon jetzt haben sich Untergerichte dafür entschieden, daß Mieter auch bei Vorhandensein eines Kabelanschlusses eine Sat-Schüssel installieren dürfen, wenn diese für das Gebäude keine bauliche oder optische Beeinträchtigung darstellt. Das Landgericht Mannheim (WM 92, S. 469) hat beispielsweise eine Sat-Schüssel trotz bestehenden Kabelanschlusses genehmigt, weil die Schüssel auf einem beweglichen Betonblock auf dem Balkon installiert und von außen nicht einsehbar war. Das LG Freiburg (WM 93, S. 669) und das Amtsgericht Aachen (WM 94, S. 199) genehmigten dem Mieter eine Sat-Schüssel, weil diese ohne ästhetische Beeinträchtigung für die Außenwelt im Garten installiert war. Der Mieter jedoch, der seine Sat-Schüssel lediglich an einen Stil montierte, diesen in einen Sandeimer steckte und für das Kabel ein Loch in die Balkontür bohrte, bekam vom Landgericht Bremen (WM 95, S. 43) nicht seinen Segen. Einer solchen Maßnahme mußte der Vermieter nicht zustimmen.

    Auch hier gilt erst Recht: Ausländer dürfen eine Extra-Schüssel anbringen, wenn ihre Heimatsender nicht oder nur unvollkommen über das Kabel zu empfangen sind. Das Bundesverfassungsgericht hat gerade Ausländern hier einen verstärkten Informationsbedarf zugestanden, weil sie von ihrer Heimat abgeschnitten seien (BVerfG, WM 94, S. 365). Speziell türkischen Mitbewohnern kann in der Regel das Anbringen einer Sat-Schüssel nicht verwehrt werden, wenn über die hauseigene Kabelanlage (oder die Gemeinschafts-Parabol-Antenne)nur der staatlich kontrollierte und gesteuerte türkische Fernsehsender zu empfangen ist. Ihm muß eine Extra-Schüssel für die türkischen Privatsender genehmigt werden.

    Für Deutsche ist die Situation schwieriger: Sie müssen einen besonderen Informationsbedarf nachweisen. Wegen der oben zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird ein solcher Informationsbedarf nur in sehr engen Grenzen anerkannt. Allerdings ist diese Rechtsprechung im Fluß. Bisher anerkannt wurde vom Landgericht Baden-Baden (WM 97, S. 430; anderer Ansicht LG Hamburg, WM 94, S. 391) ein besonderer Informationsbedarf für einen Auslandsjournalisten, der für seine Arbeit Informationen von ausländischen Fernsehsendern benötigt.
    Quelle : Kanzlei Kaßing

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  • Der Mieter will eine eigene Parabol-Antenne. Es ist aber schon eine "Gemeinschaftsschüssel" da.

    In diesem Fall gilt zunächst generell einmal, daß sich der Mieter an die Gemeinschaftsantenne anschließen muß und keine eigene Antenne mehr montieren darf, nur weil dies evtl. ein wenig kostengünstiger ist. Eine Ausnahme kann lediglich gelten, wenn ein "besonderer Informationsbedarf" besteht. Die Rechtsprechung hat dies vor allem bei Ausländern bejaht, wenn diese über die vom Vermieter zur Verfügung gestellte Empfangsmethode kein repräsentatives Angebot von Heimatsendern empfangen können. In seltenen Ausnahmefällen kann ein spezieller Informationsbedarf auch für Deutsche vorhanden sein (ein Auslandjournalist benötigt Informationen aus ausländischen Fernsehsendern).
    Quelle : www.verbraucherrecht-online.de

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  • Der Mieter will eine Sat-Schüssel. Im Haus ist weder ein Kabelanschluss noch eine Gemeinschafts-Parabol-Antenne vorhanden.

    In diesem Falle kann der Mieter grundsätzlich vom Vermieter die Erlaubnis zur Installation einer Schüssel verlangen (OLG Frankfurt/M., WM 92, S. 458). Das Recht auf eine eigene Sat-Schüssel kann auch nicht durch den Mietvertrag eingeschränkt werden (OLG Frankfurt/M., WM 92, S. 56). Der Mieter muss allerdings vorher um Erlaubnis fragen (die ihm in aller Regel nicht verweigert werden darf). Der Vermieter darf dann allerdings den Montageort bestimmen (weil er das Gestaltungsrecht an seinem Gebäude hat), wobei er natürlich keine Stelle bestimmen darf, an der ein ordnungsgemäßer Empfang nicht möglich ist. Der Montageort muss sich also für den Sat-Empfang eignen. Generell gilt: Die Antenne ist fachmännisch an möglichst unauffälliger Stelle zu installieren. Der Vermieter kann verlangen, dass ihn der Mieter vom Sturm-Risiko freistellt, also eine spezielle Haftpflichtversicherung für den Fall abschließt, dass die Antenne vom Sturm herabgerissen wird. Der Vermieter kann ferner Sicherheitsleistung für die Kosten verlangen, die evtl. anfallen werden, wenn die Antenne später von ihm wieder entfernt werden muss.

    Die Erlaubnis zur Installation einer Sat-Schüssel kann der Vermieter nur verweigern, wenn er hierfür sachbezogene Gründe hat. Diese werden insbesondere dann vorliegen, wenn sein Gestaltungsrecht an der Hausfassade das Informationsrecht des Mieters überwiegt, was aber nur in seltenen Fällen vorkommen wird. Denkbar ist dies beispielsweise, wenn sich die Mietwohnung in einem denkmalgeschützten Haus befindet, welches eine Touristen-Attraktion darstellt und die Sat-Antenne ausgerechnet am schönsten und von allen Touristen angestarrten Teil der Fassade installiert werden soll.

    Der Vermieter kann sich jedenfalls nicht darauf hinausreden, dass er "demnächst sowieso Kabel installieren" lassen will. Es ist unzulässig, den Mieter in dieser Form zu vertrösten. Unter solchen Umständen kann die Montage einer Sat-Schüssel nur verweigert werden, wenn bereits ein konkreter Kabel-Installationsauftrag vorliegt und auch der Installationstermin feststeht.

    Quelle : www.verbraucherrecht-online.de

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  • Besonderheiten für Eigentumswohnungen

    Bei Eigentumswohnungen ist die Rechtssituation zwischen Mieter und Vermieter grundsätzlich die gleiche. Kompliziert wird es für den Vermieter, weil dieser in die Situation geraten kann, dass er dem Mieter eine Sat-Schüssel genehmigen muss, die Wohnungs-Eigentümergemeinschaft sich jedoch gegen die Installation einer solchen Schüssel sträubt. Das kann sie nämlich theoretisch, weil die Hausfassade Gemeinschaftseigentum ist und über deren Gestaltung jeder Miteigentümer mitbestimmen kann.

    Auch hier ist jedoch das Recht des einzelnen auf Informationsfreiheit und das Recht des Eigentümers an der Gestaltung seines Gebäudes gegeneinander abzuwägen mit der Folge, daß im Zweifel das Recht auf Informationsfreiheit den Vorrang hat (BVerfG WM 96, S. 608). In der Praxis bedeutet dies:

    Der Mieter kann vom Vermieter die Genehmigung zur Montage einer Sat-Schüssel verlangen. Der Vermieter und Wohnungseigentümer kann von der Wohnungseigentümergemeinschaft verlangen, dass diese der Montage zustimmt. Stimmt sie nicht zu, ist der Vermieter dem Mieter gegenüber verpflichtet, auf Genehmigung der Wohnungseigentümergemeinschaft zu klagen (BVerfG, a.a.O.)

    Quelle : www.verbraucherrecht-online.de

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  • BGH: Ausländer dürfen trotz Kabelanschluss Antenne installieren

    Karlsruhe (dpa) - Ausländische Mieter oder Wohnungseigentümer können wegen ihres besonderen Informationsinteresses trotz eines bestehenden Kabelanschlusses noch eine zusätzliche Parabolantenne installieren. Nach einem vom V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) veröffentlichten Urteil gilt das vor allem für jene Ausländer, deren Heimatprogramme nicht oder nur in geringer Zahl in das deutsche Kabelnetz eingespeist werden. (V ZB 51/03 - Beschluss vom 22. Januar 2004).

    Die für die Anbringung einer Außenantenne erforderliche schriftliche Einwilligung des Verwalters kann laut BGH nur aus wichtigen Gründen versagt werden. Im behandelten Fall hatte die Eigentümerversammlung wegen des vorhandenen Kabelanschlusses das Anbringen von Parabolantennen generell verboten.

    Auf die Klage der Hausverwaltung hatten das Amts- und Landgericht Kiel polnische Wohnungseigentümer zur Entfernung der Antenne verurteilt. Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig wollte der Beschwerde der Beklagten stattgeben, sah sich jedoch wegen eines abweichenden Urteils des OLG Bremen daran gehindert. Es legte den Fall dem BGH zur Entscheidung vor. Die Karlsruher Richter bezweifelten in ihrer Begründung, dass das im Kabelnetz verfügbare Medienangebot angesichts des technischen Fortschritts «die Meinungsvielfalt noch hinreichend widerspiegelt».

    Auch wenn die Wohnungseigentümer auf Grund gesetzlicher Bestimungen keine Beseitigung einer Parabolantenne verlangen könnten, bedeute dies - so der BGH - noch nicht, dass ihre grundgesetzlich geschützten Eigentumsinteressen völlig unberücksichtigt blieben. Eine derartige Antenne dürfe die anderen Eigentümer der Wohnanlage nicht über das «unvermeidliche Maß» hinaus beeinträchtigen. Vielmehr müsse sie entsprechend den bau- oder denkmalschutzrechtlichen Vorschriften fachgerecht installiert werden. Eine Beschädigung oder erhöhte Reparaturanfälligkeit des Gemeinschaftseigentums muss nach Ansicht des BGH-Senats verhindert werden.

    Bundesgerichtshof (V ZB 51/03)
    (Meldung vom 03.03.2004)

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